Diese Berufsunfähigkeitsversicherung mit eingeschränkten Gesundheitsfragen ist eine mögliche Variante für Sie, wenn Sie alle Fragen mit (Nein) beantworten können.
Folgende Fragen müssen Sie verneinen können.
1. Sind Sie derzeit voll oder teilweise arbeitsunfähig? 2. Waren Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung:
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3. Nehmen oder nahmen Sie innerhalb der letzten 12 Monate regelmäßig (mehr als zweimal wöchentlich) Medikamente ein? |
4. Waren Sie in den letzten 5 Jahren wegen Erkrankungen oder Beschwerden an mindestens einer der folgenden Körperpartien mehr als zweimal in Behandlung, Beratung oder Untersuchung: Wirbelsäule (hierzu zählen auch die Bandscheiben), Hüften, Kniegelenke? |
5. Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren folgende Erkrankungen/Beschwerden oder erfolgte eine Behandlung, Beratung oder Untersuchung dazu:
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6. Wurde eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), eine Schwerbehinderung (GdB), eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) oder eine Pflegebedürftigkeit anerkannt oder beantragt oder ist ein derartiger Antrag vorgesehen? |
7. Bestehen für Sie bereits Versicherungen mit einer Berufsunfähigkeitsrente, sind solche beantragt oder wurden Anträge zurückgestellt oder abgelehnt? |
Bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen mit eingeschränkten Gesundheitsfragen wird nach Ablehnungen gefragt. Und wenn Sie einmal abgelehnt worden sind, stehen Sie für mind. 5 Jahre in der Sonderwagnisdatei der Versicherer. Folge davon ist, Sie bekommen in dieser Zeit auch im Rahmen von eingeschränkten Gesundheitsfragen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. In diesem Video erfahren Sie wie Sie dieses Risiko vermeiden können.
Bei folgenden Anlässen können Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung mit eingeschränkten Gesundheitsfragen Ihre Berufsunfähigkeitsrente erhöhen.
Je Ereignis können Sie bis 50% der bisher versicherten BU-Rente erhöhen, höchstens jedoch 6.000,-€ jährlich als Nachversicherung